Beim Einkauf von Medikamenten im Internet ist natürlich
besondere Vorsicht geboten, denn in diesen Fällen kann die falsche
Auswahl sogar lebensbedrohliche Folgen haben. Wer bei dubiosen Händlern
bestellt, muss mit gefälschten Produkten rechnen und bekommt wirkungslose
oder gar schädliche „Heilmittel“.
In Deutschland ist der Versandhandel und elektronische Handel
mit Arzneimitteln seit dem 01. Januar 2004 erlaubt [Artikel 20-23 GKV-Modernisierungsgesetz
(Gesetz vom 14.November 2003), BGBl.IS.2190]. Wer sich also den Gang
zur Apotheke sparen möchte, kann im Internet nach günstigen
Produkten suchen. Die Auswahl des Händlers sollten Sie aber nicht
allein vom Preis abhängig machen, denn es steht auch Ihre Gesundheit
auf dem Spiel!
Natürlich bietet das Internet eine gute Möglichkeit Preise
zu vergleichen, und tatsächlich sind manche Produkte in den Versandapotheken
günstiger. Doch beim Einkauf von Medikamenten sollten Sie nicht
nur auf den Preis allein achten: Kurze Lieferzeiten und eine gute Beratung
am Telefon spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Auswahl der
Apotheke.
Welche Apotheken sind zum Versand von apothekenpflichtigen
Arzneimitteln berechtigt?
Nicht jede in Deutschland ansässige Apotheke darf Arzneimittel
versenden. Vielmehr muss der Apotheker über eine zusätzliche
Erlaubnis verfügen, die nur unter bestimmten Bedingungen erteilt
wird. Der zugelassene Apotheker muss dafür einen Antrag stellen
und schriftlich zusichern, dass sein Unternehmen im Falle der Erlaubniserteilung
folgenden Anforderungen gerecht wird (§ 11 a ApoG):
• Der Versandhandel wird aus einer öffentlichen Apotheke
neben dem dort üblichen Apothekenbetrieb organisiert.
• Durch ein Qualitätssicherungssystem wird gewährleistet,
dass Medikamente während des Verpackungs- und Versandprozesses
nicht zu schaden kommen.
• Es muss außerdem gesichert sein, dass Arzneimittelsendungen
nur an vom Besteller ausdrücklich benannte Personen ausgehändigt
werden.
• Der Patient wird darauf hingewiesen, dass er bei Komplikationen
mit dem zu behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen muss.
• Die Beratung muss durch geschultes pharmazeutisches Personal
in deutscher Sprache erfolgen.
Außerdem muss der Apotheker die folgenden Voraussetzungen
erfüllen (§11 a ApoG):
• Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung
sollte das bestellte Arzneimittel versandt werden. Wenn das Arzneimittel
so schnell nicht zur Verfügung steht, muss der Besteller hierüber
informiert werden. Natürlich kann mit dem Besteller immer eine
andere Absprache getroffen werden.
• Alle bestellten Arzneimittel müssen geliefert werden, wenn
sie in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar
sind.
• Der Kunde muss über neu bekannt gewordene Risiken von Arzneimitteln
informiert werden, daher muss ein geeignetes System zur Kundeninformation
und eventuellen Rückmeldungen geschaffen werden.
• Es muss dem Kunden stets möglich sein, den Stand der Arzneimittelsendung
abzurufen. Der Apotheker muss daher ein System zur Sendungsverfolgung
einrichten.
• Der Apotheker muss zudem eine Transportversicherung abschließen
und, falls die Ware den Empfänger nicht erreicht, eine kostenlose
Zweitzustellung veranlassen.
Wie wird der Datenschutz in Versand- und Internetapotheken
gewährleistet?
Die versendende Apotheke und das Logistikunternehmen müssen
gewährleisten, dass die Arzneimittel nur dem Adressaten persönlich
ausgehändigt werden, soweit nichts anderes vom Auftraggeber verlangt
wird. Zudem sind die Arzneimittel neutral zu verpacken, so dass kein
Unbefugter das Arzneimittel identifizieren, geschweige denn einen Zusammenhang
zwischen dem Arzneimittel und der Erkrankung des Kunden herstellen kann.
Versandapotheken sind im Übrigen an die allgemeinen Datenschutzbestimmungen
gebunden. Bei einer Bestellung über das Internet sollten Sie jedoch
darauf achten, dass Ihre Daten über einen verschlüsselten
Kanal übertragen werden und somit nicht für andere Internetnutzer
sichtbar sind. Letzteres lässt sich z.B. über einen entsprechenden
Hinweis auf der Internetseite erkennen. Mehr dazu erfahren Sie unter
der Rubrik „Zahlungen
im Internet“.
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