Internetapotheken -
Mit einem Klick zum Wundermittel?


Beim Einkauf von Medikamenten im Internet ist natürlich besondere Vorsicht geboten, denn in diesen Fällen kann die falsche Auswahl sogar lebensbedrohliche Folgen haben. Wer bei dubiosen Händlern bestellt, muss mit gefälschten Produkten rechnen und bekommt wirkungslose oder gar schädliche „Heilmittel“.

In Deutschland ist der Versandhandel und elektronische Handel mit Arzneimitteln seit dem 01. Januar 2004 erlaubt [Artikel 20-23 GKV-Modernisierungsgesetz (Gesetz vom 14.November 2003), BGBl.IS.2190]. Wer sich also den Gang zur Apotheke sparen möchte, kann im Internet nach günstigen Produkten suchen. Die Auswahl des Händlers sollten Sie aber nicht allein vom Preis abhängig machen, denn es steht auch Ihre Gesundheit auf dem Spiel!
Natürlich bietet das Internet eine gute Möglichkeit Preise zu vergleichen, und tatsächlich sind manche Produkte in den Versandapotheken günstiger. Doch beim Einkauf von Medikamenten sollten Sie nicht nur auf den Preis allein achten: Kurze Lieferzeiten und eine gute Beratung am Telefon spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Auswahl der Apotheke.

Welche Apotheken sind zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln berechtigt?

Nicht jede in Deutschland ansässige Apotheke darf Arzneimittel versenden. Vielmehr muss der Apotheker über eine zusätzliche Erlaubnis verfügen, die nur unter bestimmten Bedingungen erteilt wird. Der zugelassene Apotheker muss dafür einen Antrag stellen und schriftlich zusichern, dass sein Unternehmen im Falle der Erlaubniserteilung folgenden Anforderungen gerecht wird (§ 11 a ApoG):
• Der Versandhandel wird aus einer öffentlichen Apotheke neben dem dort üblichen Apothekenbetrieb organisiert.
• Durch ein Qualitätssicherungssystem wird gewährleistet, dass Medikamente während des Verpackungs- und Versandprozesses nicht zu schaden kommen.
• Es muss außerdem gesichert sein, dass Arzneimittelsendungen nur an vom Besteller ausdrücklich benannte Personen ausgehändigt werden.
• Der Patient wird darauf hingewiesen, dass er bei Komplikationen mit dem zu behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen muss.
• Die Beratung muss durch geschultes pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache erfolgen.

Außerdem muss der Apotheker die folgenden Voraussetzungen erfüllen (§11 a ApoG):

• Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung sollte das bestellte Arzneimittel versandt werden. Wenn das Arzneimittel so schnell nicht zur Verfügung steht, muss der Besteller hierüber informiert werden. Natürlich kann mit dem Besteller immer eine andere Absprache getroffen werden.
• Alle bestellten Arzneimittel müssen geliefert werden, wenn sie in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind.
• Der Kunde muss über neu bekannt gewordene Risiken von Arzneimitteln informiert werden, daher muss ein geeignetes System zur Kundeninformation und eventuellen Rückmeldungen geschaffen werden.
• Es muss dem Kunden stets möglich sein, den Stand der Arzneimittelsendung abzurufen. Der Apotheker muss daher ein System zur Sendungsverfolgung einrichten.
• Der Apotheker muss zudem eine Transportversicherung abschließen und, falls die Ware den Empfänger nicht erreicht, eine kostenlose Zweitzustellung veranlassen.

Wie wird der Datenschutz in Versand- und Internetapotheken gewährleistet?

Die versendende Apotheke und das Logistikunternehmen müssen gewährleisten, dass die Arzneimittel nur dem Adressaten persönlich ausgehändigt werden, soweit nichts anderes vom Auftraggeber verlangt wird. Zudem sind die Arzneimittel neutral zu verpacken, so dass kein Unbefugter das Arzneimittel identifizieren, geschweige denn einen Zusammenhang zwischen dem Arzneimittel und der Erkrankung des Kunden herstellen kann. Versandapotheken sind im Übrigen an die allgemeinen Datenschutzbestimmungen gebunden. Bei einer Bestellung über das Internet sollten Sie jedoch darauf achten, dass Ihre Daten über einen verschlüsselten Kanal übertragen werden und somit nicht für andere Internetnutzer sichtbar sind. Letzteres lässt sich z.B. über einen entsprechenden Hinweis auf der Internetseite erkennen. Mehr dazu erfahren Sie unter der Rubrik „Zahlungen im Internet“.


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