Mehr Preistransparenz bei Flugbuchung – auch im Internet

Sie wollten eigentlich für 0,99 € nach Barcelona und zahlten am Ende doch knapp 100 €? Bis jetzt kam es durch entsprechend undeutliche Preisangaben in Werbungen einiger Airlines und auf deren Websites zu solch unerfreulichen Situation.

Erst gegen Ende des Onlinebuchungsvorgang entdeckten Verbraucher den wahren Preis und buchten trotz des Ärgers trotzdem - denn wer weiß, ob es nicht beim nächsten Anbieter genauso ausgegangen wäre.

Dies ist seit dem 01. November 2008 nicht mehr rechtmäßig, an dem eine neue EG-Verordnung (VO (EG) 1008/2008) in Kraft getreten ist. Denn nach deren Bestimmungen ist stets der zu zahlende Endpreis klar auszuweisen, d.h. unter Berücksichtung von Gebühren, Zuschlägen, Steuern etc.

Auch müssen optionale Zusatzleistungen bewusst von den Fluggästen bei der Buchung gewählt werden – die automatische Voreinstellung von Häkchen von Seiten der Airlines darf es nicht mehr geben, vielmehr müssen die Fluggäste sich also aktiv hierfür entscheiden.

Dennoch: Bleiben Sie wachsam beim Buchen im Internet. Denn noch haben nicht alle Airlines ihre Websites diesen und anderen Verbraucherrechtsbestimmungen angepasst, wie die EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am 14. Mai 2009 in einer Rede in Brüssel betonte.

Der Text der Verordnung ist unter folgendem Link abrufbar, Bestimmungen zur Preisklarheit insb. in Artikeln 22ff.:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:293:0003:0020:DE:PDF


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Für die Richtigkeit der in diesem Merkblatt enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Stand dieser Informationen: November 2008, Update Mai 2009.