| Vorsicht Haftungsfalle Internetauktionen: Geben Sie Ihr Passwort nicht an Dritte heraus |
|
In dem Fall ging es übrigens nicht etwa um die Haftung wegen der Nichtlieferung eines angebotenen Artikels im Wert von 50 €. Dies wäre ärgerlich genug, der Schaden für Sie würde sich aber dementsprechend in Grenzen halten. Angeboten über den eBay-Account wurden in dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall aber vielmehr Programme zum Umgehen von DVD-Kopierschutzsystemen. Geklagt hatten gleich mehrere deutsche Ton- und Bildträgerunternehmen wegen der Kosten der von ihnen veranlassten anwaltlichen Abmahnungen (Abmahnung = förmliche Aufforderung unter Androhung einer Vertragsstrafe, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen). Der Gegenstandswert dieser Abmahnungen wurde mit 20.000 € pro klagendem Unternehmen angesetzt und vom Gericht bestätigt. Das bedeutet nicht, dass Sie 20.000 € zahlen müssen, aber die Anwaltsrechnung für eine einzige Abmahnung kann Sie wegen dieses Gegenstandswerts durchaus ca. 500 € kosten – zahlen Sie diese nicht und werden die Abmahnkosten wie in dem geschilderten Fall nachher gerichtlich einklagt, kommen zusätzlich noch die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten auf Sie zu. Übrigens: Hohe Kosten können Ihnen ebenfalls bei anderen marken-
und urheberrechtlichen Verstößen drohen, etwa wenn Sie mit
unautorisierten Fotos Ihre Ware bewerben. © Euro-Info-Verbraucher e.V., Kehl, www.euroinfo-kehl.eu Rehfusplatz
11, 77694 Kehl
|