Vorsicht Haftungsfalle Internetauktionen: Geben Sie Ihr Passwort nicht an Dritte heraus


Sie haben einen Account bei einem Internetauktionshaus und verkaufen dort Sachen? Hierfür benötigen Sie ein persönliches Passwort – und dieses sollte auch unbedingt persönlich bleiben!

Denn wenn eine andere Person Rechtsverletzungen über Ihren Account begeht, haften zunächst einmal Sie dafür. Das Amtsgericht München (Az: 161 C 24310/05, 24.04.2007) hat dies explizit in einem Urteil ausgesprochen.

In dem Fall ging es übrigens nicht etwa um die Haftung wegen der Nichtlieferung eines angebotenen Artikels im Wert von 50 €. Dies wäre ärgerlich genug, der Schaden für Sie würde sich aber dementsprechend in Grenzen halten.

Angeboten über den eBay-Account wurden in dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall aber vielmehr Programme zum Umgehen von DVD-Kopierschutzsystemen. Geklagt hatten gleich mehrere deutsche Ton- und Bildträgerunternehmen wegen der Kosten der von ihnen veranlassten anwaltlichen Abmahnungen (Abmahnung = förmliche Aufforderung unter Androhung einer Vertragsstrafe, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen). Der Gegenstandswert dieser Abmahnungen wurde mit 20.000 € pro klagendem Unternehmen angesetzt und vom Gericht bestätigt. Das bedeutet nicht, dass Sie 20.000 € zahlen müssen, aber die Anwaltsrechnung für eine einzige Abmahnung kann Sie wegen dieses Gegenstandswerts durchaus ca. 500 € kosten – zahlen Sie diese nicht und werden die Abmahnkosten wie in dem geschilderten Fall nachher gerichtlich einklagt, kommen zusätzlich noch die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten auf Sie zu.

Übrigens: Hohe Kosten können Ihnen ebenfalls bei anderen marken- und urheberrechtlichen Verstößen drohen, etwa wenn Sie mit unautorisierten Fotos Ihre Ware bewerben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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