| Rechtliche Rahmenbedingungen |
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Die europäische Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr:
Nachdem
anfangs in jedem Land der EU unterschiedliche rechtliche Bedingungen für
den elektronischen Geschäftsverkehr galten, wurde durch die EG-Richtlinie
2000/31/EG zum elektronischen Geschäftsverkehr ein gemeinsamer
Rechtsrahmen für den Handel im Internet geschaffen. Die wesentlichen Ziele der Richtlinie bestehen darin,
Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen, die im Streitfall eine außergerichtliche Streitbeilegung auf elektronischem Wege fördern sollen. Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland: In Deutschland wurden die Bestimmungen der Richtlinie
rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt. Zum einen wurden durch das
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz neue Vorschriften in das BGB aufgenommen
(vgl.312eBGB),
zum anderen ergaben sich durch das Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen
für den elektronischen Geschäftsverkehr
(EGG) zahlreiche Änderungen für das Teledienstegesetz
(TDG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
Weitere Änderungen finden sich auch im Mediendienstestaatsvertrag
(MDStV). Inzwischen hat das Telemediengesetz (TMG)
diese Regelungen weitestgehend zusammengefasst, der Rundfunkstaatsvertrag
in seiner neunten Fassung ergänzt das TMG noch um einige Vorschriften
für inhaltlich geprägte Angebote. |