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Der Reiseveranstalter gibt auf der Internetseite (etwa im Impressum)
seine vollständige Adresse an. Dies bedeutet eine Adresse mit Straßennamen,
nicht etwa nur mit einer Postfachnummer. Zudem sollte der Geschäftsführer
des Unternehmens genannt sein. Zu diesen Angaben ist jeder Internetanbieter
gesetzlich verpflichtet, so dass das Fehlen dieser Angaben dafür
spricht, dass dieser Anbieter es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt.
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters sind
leicht zugänglich und transparent angelegt.
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Über die allgemein gehaltenen Beschreibungen der Reise hinaus ist
eine persönliche Beratung, z.B. am Telefon, möglich.
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Die Homepage des Reiseveranstalters ist mit einem Gütesiegel gekennzeichnet.
Einen Überblick über die in Deutschland empfehlenswerten Gütesiegel
bieten die Initiative D21 (http://www.internet-guetesiegel.de/)
und die Verbraucher Initiative (www.label-online.de)
bzw. der Internetombudsmann (www.ombudsmann.de)
auf ihren Internetseiten.
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Das Online-Reisebüro ist Mitglied des Verbands Internet Reisevertrieb
VIR (www.v-i-r.de),
der im Jahre 2004 von den größten deutschen Online-Reisebüros
gegründet wurde und sich den Themen Verbraucherschutz, Datensicherheit
und Transparenz im Online-Reisemarkt widmet. Bedingung für die
Aufnahme in diesem Verband ist, dass die Reisevermittler das durch den
TÜV Süd vergebene Gütesiegel s@fer-shopping erhalten
und sich im Rahmen einer 12-Punkte-Garantie für mehr Sicherheit
im Netz verpflichtet haben.
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Der Reiseveranstalter ist gegen Konkurs versichert. Hierzu sind in der
Europäischen Gemeinschaft zwar alle Pauschalreiseveranstalter gesetzlich
verpflichtet, aber noch immer kommen nicht alle ihren gesetzlichen Verpflichtungen
nach. Vor einem Vertragsschluss können Sie dies aber online überprüfen
(http://www.tip.de/register/rvr.html).
Fehlen
ein Impressum oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der
Homepage oder ist eine Buchung nur über eine teure Telefonnummer
(z.B. 0900- ) möglich, so sollten Sie eher zurückhaltend sein.
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