Vorsicht Falle! Adressbuchschwindel |
Was ist Adressbuchschwindel? Es gibt im Wesentlichen zwei Fälle des so genannten Adressbuchschwindels: Im ersten Fall versendet ein (Online-) Adressbuchverlag ein offiziell wirkendes Formular in Form einer Rechnung (oft in Verbindung mit einem Überweisungsträger) durch das der Empfänger den Eindruck erhält, dass er bereits zu einer Zahlung verpflichtet sei. Im anderen Fall wird durch die Gestaltung des Bestellformulars der Anschein erweckt, ein schlicht gehaltener Grundeintrag erfolge nach Rücksendung des Formulars gratis – wie etwa bei den örtlichen Telefonbüchern üblich. Erst in einem sehr klein und sehr eng gedruckten Text findet sich der Hinweis, dass auch hierbei (und nicht nur bei den aufwändigen Sondergestaltungen) Kosten entstehen und dass sich der Unterzeichner langfristig (1-3 Jahre) vertraglich verpflichtet. Diese Kosten können durchaus eine Höhe von weit über 500 Euro erreichen. Es handelt sich also stets um Fälle „verkleideter Angebote“,
in denen erst durch Rücksendung oder Zahlung ein Vertrag zustande
kommt. Dieser verpflichtet dann auch tatsächlich zur Zahlung der
angegebenen Beträge. Zuvor werden Sie durch den Erhalt eines solchen
Formulars jedoch nicht verpflichtet und können dieses getrost wegwerfen. Gerichtsurteile sind nicht eindeutig
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Muster für eine Anfechtungserklärung: Sehr geehrte Damen und Herren, Weitere Informationen und Hinweise zum Thema „Adressbuchschwindel“:
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