(Linkliste Stand Juni 2010)
I. Für Verbraucher und Unternehmer
Zusammenfassungen europäischer Rechtsakte
Auf der Website der EU werden die bedeutsamsten Aspekte der EU-Rechtsvorschriften kurz und auch für juristische Laien verständlich wiedergegeben:
http://europa.eu/legislation_summaries/index_de.htm
In Hinblick auf eCommerce interessant insb. sind:
http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/protection_of_consumers/l32044_de.htm (eCommerce-Richtlinie)
http://europa.eu/legislation_summaries/information_society/l14012_de.htm (Datenschutz)
http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/protection_of_consumers/l32014_de.htm (Fernabsatz)
Darüber hinaus:
SOLVIT
Ein Netzwerk, in dem die Mitgliedstaaten kooperieren, wenn es zu Problemen durch fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden kommt. Stellen existieren in jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Sie bearbeiten Beschwerden von Bürgern und Unternehmen.
http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm
II. Für Unternehmer
• Europäisches Netzwerk Enterprise Europe Network
Das Netzwerk Enterprise Europe informiert, berät und hilft bei der Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
http://www.een-deutschland.de/EEN-D/index.php
http://www.een-deutschland.de/EEN-D/een-d_KARTE.php
http://www.enterprise-europe-network.ec.europa.eu/index_en.htm
• Deutsche Außenhandelskammern
http://ahk.de/
• Bundeszentralamt für Steuern
Möchte ein Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes kaufen oder steuerfrei liefern, braucht er zusätzlich eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr.). Vergeben wird diese an in Deutschland umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/514a_FAQ_Vergabe_UStIdNr/index.html
Das BZSt bestätigt überdies Unternehmern die Gültigkeit einer USt-Id.Nr. (einfache Bestätigung) sowie Namen und Anschrift der Person, der eine solche Nummer von einem anderen Mitgliedstaat der EU erteilt wurde (qualifizierte Bestätigung).
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_ustidnr/516_bestaetigung/index.html
• TRIS - Informationssystem über die technischen Vorschriften
Dieses Verfahren, eingeführt durch die Richtlinie 98/34/EG, verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten jeden Entwurf einer technischen Vorschrift betreffend Produkte und auch Dienste der Informationsgesellschaft mitzuteilen, bevor diese als nationale Gesetze angenommen werden.
Auf diese Weise soll ungerechtfertigte Handelshemmnisse zwischen Mitgliedstaaten von Anfang entgegengewirkt werden.
Beteiligt an diesem Verfahren sind die Generaldirektion Unternehmen der Europäischen Kommission, sowie die Zentraleinheiten der jeweiligen Mitgliedstaaten.
Internet: http://ec.europa.eu/enterprise/tris/index_de.htm
Zentraleinheit Deutschland:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat EB2
Scharnhorststr. 34 - 37
10115 Berlin
Frau Kathrin Lettgen
Tel.: 0049-30-2014-6353
Fax.: 0049-30-2014-5379
E-mail : infonorm@bmwi.bund.de
Website : http://www.bmwi.bund.de
III. Für Verbraucher
• ECC-Net –Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren
Bei grenzüberschreitenden Streitfällen mit Unternehmern aus einem anderen EU‐Mitgliedstaat kann Ihnen dieses Netzwerk helfen: Entweder wird Ihr Fall über das ECC-Net an einen geeigneten Schlichter im Ausland weitergeleitet oder aber die ausländischen Kollegen nehmen direkt Kontakt mit dem Unternehmer auf, um den Streit wenn möglich außergerichtlich beizulegen. Darüber hinaus bietet das Netzwerk, das in allen EU-Mitgliedstaaten und in Norwegen und Island vertreten ist, zahlreiche Informationen zu grenzüberschreitenden Aspekten und berät hierzu.
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
http://www.eu-verbraucher.de
Standorte und Links zu den einzelnen Europäischen Verbraucherzentren
http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_en.htm
Beschreibung des Netzwerkes auf der Seite der Europäischen Kommission
http://ec.europa.eu/consumers/ecc/index_en.htm
Bereicht des ECC-Net zum europäischen eCommerce
http://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/docs/ECC_E-commerce_report.pdf
• Internetportal „eYouGuide“ der EU
Im Mai 2009 stellte die EU-Kommission das Internetportal „eYouGuide“ vor, einen Rechtsführer für europäische Verbraucher über ihre „digitalen Rechte“ in der EU, insb. auch zum Einkaufen im Internet. Beachten sollte man aber, dass in der EU oft nur Mindeststandards gelten, einzelne Staaten wie Deutschland aber darüber hinausgehende Rechte in den nationalen Gesetzen festgeschrieben haben.
http://ec.europa.eu/information_society/eyouguide/navigation/index_de.htm
• BEUC – Bureau Européen des Unions de Consommateurs
Dachverband der unabhängigen und nationalen Verbraucherorganisationen in Europa (Beeinflussung der EU-Verbraucherpolitik und Förderung der Interessen aller Verbraucher der EU)
http://www.beuc.org/
• Better Business Bureau (USA und Kanada)
Gab es Probleme bei einer Bestellung in der USA oder Kanada, kann Verbrauchern unter Umständen das Better Business Bureau helfen.
http://www.bbb.org/us/consumers/
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