Im Rahmen
der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs haben sich einige
neue Handelsformen herausgebildet, die sich großer Beliebtheit erfreuen,
rechtlich aber manche Schwierigkeiten mit sich bringen.
Hierunter fallen die Internet- oder Online-Auktionen, das Powershopping, aber
auch sogenannte Internet-Marktplätze.
Eine Online-Auktion
läuft gewöhnlich auf einer virtuellen Auktionsplattform ab, wobei
die Betreiber dieser Plattform die zu ersteigernden Gegenstände nicht
selbst anbieten, sondern nur ein Forum zur Verfügung stellen, in dem
Privatpersonen oder Gewerbetreibende Gegenstände versteigern können.
Bei den
großen virtuellen Auktionsplattformen müssen sich Verkäufer
und Käufer zunächst mit einem Benutzernamen anmelden und können
dann an den Versteigerungen teilnehmen. Startpreis und Angebotsdauer des angebotenen
Gegenstandes werden jeweils vom Verkäufer bestimmt. Dies gilt auch für
die Bietschritte, also für die Beträge, um die das momentane Höchstgebot
jeweils erhöht werden muss. Der Verkäufer kann auch im Voraus bestimmen,
dass der Käufer die Versandkosten zu zahlen hat. Mit Ablauf der Auktionszeit
kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag
über den ersteigerten Gegenstand zu dem Höchstgebot zustande. Die
Abwicklung erfolgt daher ausschließlich zwischen Verkäufer und
Käufer.
Bei den
sogenannten Rückwärtsauktionen (Reverse auctions)
wird ein Produkt angeboten, dessen Preis innerhalb eines kurzen Zeitraumes
jeweils um einen bestimmten Betrag sinkt.
Das sogenannte
Powershopping ist eine weitere Geschäftsform, die sich im Internet herausgebildet
hat. Die Grundidee besteht darin, dass Kaufinteressenten innerhalb eines bestimmten
Zeitraums zusammengebracht werden und auf diese Weise beim Händler Mengenrabatte
erreichen. Der Anbieter gibt meist für ein bestimmtes Produkt gestaffelte
Preise an und die Anzahl der Käufer, die er jeweils voraussetzt, um diesen
Rabatt zu gewähren. Auch hier entsteht eine vertragliche Vereinbarung
nur zwischen dem Anbieter und den Käufern.
Internet-Marktplätze
existieren in zwei grundlegenden Formen:
Zum einen gibt es sogenannte „neutrale Plattformen“, die der Betreiber
Unternehmen zur Verfügung stellt, um sich dort zu präsentieren und
Produkte anzubieten. Unter Umständen vermittelt der Plattformbetreiber
auch die Geschäfte und organisiert deren Abwicklung. Er erhält hierfür
Transaktionsprovisionen oder vereinbarte Gebühren.
Daneben
existieren Internet-Marktplätze, auf denen sich Nachfrager zu virtuellen
Kaufgemeinschaften zusammenschließen. Um Lieferanten zur Abgabe besonderer
Angebote für konkrete Produkte zu bewegen, kontaktieren sie diese gemeinsam,
und reduzieren dadurch die Transaktionskosten für die Beschaffung und
den Vertrieb der Waren und Dienstleistungen.