Internetauftritt

Die Anzahl der Unternehmen, die im Internet präsent sind, wächst ständig. Durch dieses junge Medium können Verbraucher und Geschäftspartner schneller erreicht werden. Auch der wirtschaftlichen Einflussbereich eines Unternehmens erweitert sich, wenn dieses sich für die Nutzung des Internet für Werbung und Vertrieb entscheidet.

Bei der Präsentation im Internet muss der Anbieter seine Kunden jedoch umfassend informieren. Er unterliegt nach neuer Gesetzgebung insbesondere einer weitreichenden Impressumspflicht.

Aber auch wer Werbung im Internet betreiben will, muss spezielle rechtliche Vogaben beachten, die sich zum Teil aus den Besonderheiten des Internet ergeben.

  • Musterwiderrufsbelehrung in Gesetzesform - seit dem 2010 gibt es sie in dieser Form und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Am 04.08.2011 tritt ein neues Muster in Kraft. Zur Anpassung gibt es für Online-Händler eine Übergangsfrist von drei Monaten.
    Stand der Information: August 2011
    Hintergrund:
    Mehr zur bisherigen Version und Erläuterung, warum es vorteilhaft ist, dass es das Muster seit 2010 in Gesetzesform gibt, erfahren Sie hier.
  • Domainrecht (Broschüre im pdf-Format)
    Stand der Information: November 2007