Preise
mit Mehrwertsteuer- und Versandkostenangaben im Online-Shop:
Wie hat der Betreiber zu informieren?
Bei
der Bestellung von Waren im Internet ist für den Verbraucher bisweilen
nicht ersichtlich, welche Kosten er neben dem eigentlichen Preis für
die Ware zu entrichten hat, bzw. welche Rechte ihm eingeräumt werden.
Die
Frage nach noch anfallenden Porto- und Verpackungskosten oder der Einbeziehung
der Umsatzsteuer sind oftmals ausschlaggebende Punkte, die die Kaufentscheidung
beeinflussen.
Dass
den Online-Händler eine entsprechende Hinweispflicht trifft, ergibt
sich aus der Preisangabenverordnung (PAngV) - bislang war jedoch unklar,
wie genau diese Angaben zu machen sind. Nach zwei neueren Entscheidungen
des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies nun klarer (mehr dazu hier).
Vereinfacht gesagt reicht es nämlich, wenn die Informationen
zu Mehrwertsteuer und Liefer-/Versandkosten über einen Sternchenhinweis
oder über eine gesonderte Seite, die über einen Link erreichbar
ist, gegeben werden – der Hinweis muss also nicht schon
direkt auf derselben Seite erfolgen, auf der die Produkte angeboten werden.
Allerdings müssen Link oder Sternchen leicht wahrnehmbar
und unzweideutig sein: Verschleierten Preisangaben, etwa
durch ein Sternchen, das auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hinweist, in denen dann zum ersten Mal diese Informationen gegeben werden,
hat der BGH eine eindeutige Absage erteilt (Sollten Sie hiervon als Verbraucher
betroffen sein, kann in Frage stehen, ob überhaupt ein wirksamer
Vertrag abgeschlossen wurde oder ob dieser anfechtbar ist.)
Über die Entscheidung hinaus:
Maßstab für Händler-Angaben: „Der durchschnittliche
Nutzer des Internets“
Nach dieser Entscheidung, die an die bisherige höchstrichterliche
Rechtsprechung zu Anbieterinformationen anknüpft (vgl. BGH Az. I
ZR 222/02; I ZR 314/02; I ZR 228/03), geht der BGH in Hinblick auf die
Art, wie der Händler die besagten Informationen zu geben hat, erneut
vom durchschnittlichen Internetnutzer auf.
© Euro-Info-Verbraucher e.V., Kehl, www.euroinfo-kehl.eu Rehfusplatz
11, 77694 Kehl
Für die Richtigkeit der in diesem Merkblatt enthaltenen Angaben können
wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Stand dieser Informationen: Februar 2008
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