| Gerichtliche Streitbeilegung |
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Beim Scheitern einer gütlichen Einigung bleibt den Vertragsparteien als „letztes Mittel“ für eine Streitbeilegung natürlich immer der Gang vor Gericht. Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte sollten Sie aber zunächst genau überprüfen, ob Sie über die notwendigen Beweise für Ihre Behauptungen verfügen, denn Sie müssen die Forderungen, die Sie geltend machen, auch belegen können. Ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist, hängt darüber hinaus davon ab, wie aussichtsreich eine Klage ist und welche Kosten für den Kläger entstehen. Beachten Sie auch für grenzüberschreitende Streitigkeiten: Seit Ende 2008, bzw. Anfang 2009 neu hinzugekommen sind zwei spezielle Verfahren, die einfach und schnell zu betreiben sein sollen. Sie sind vom Gemeinschaftsgesetzgeber für bestimmte grenzüberschreitende Fälle geschaffen worden und können eine zusätzliche Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung bieten. Es handelt sich um das Europäische Mahnverfahren und das Europäische Bagatellverfahren. |