Kfz-Schlichtungsstellen

Häufige Streitpunkte beim Gebrauchtwagenkauf sind technische Mängel am Fahrzeug, Unfallschäden oder Probleme mit dem Kaufvertrag. Aber auch bei Reparaturen können Verbraucher bei Kfz- Schlichtungsstellen eine Beschwerde einreichen.

Schiedsstellen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.

Die rund 130 Schiedsstellen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes schlichten Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Kfz-Betrieben, die Mitglied des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind. Voraussetzung ist: der Streit betrifft eine Reparatur oder einen Gebrauchtwagenkauf. Die richtige Schiedsstelle finden Sie an dem Ort, wo der KFZ-Betrieb sitzt.

Praxistipp: Der Antrag muss schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist (nach Kauf oder Reparatur) bei der jeweiligen Schiedsstelle eingereicht werden.

Bindende Entscheidungen: Kfz-Betriebe müssen die Schlichtungsentscheidung befolgen. Verbraucher können die Entscheidung auch ablehnen.

Franz-Lohe-Str. 21

53129 Bonn

Tel.: 0228 / 91 270

E-Mail: zdk@kfzgewerbe.de

Schiedsstelle des Bundesverbands freier KFZ-Händler e.V. (BvfK-Schiedsstelle)

Sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen, das Mitglied des Bundesverbands freier KFZ-Händler ist. Das betrifft sowohl Streitigkeiten bezüglich des Autokaufs als auch der Reparatur.

Kann die Schiedsstelle die Streitigkeit nicht einvernehmlich lösen, können sich Verbraucher und Unternehmen an ein Schiedsgericht wenden, das dann eine bindende Entscheidung trifft.

Praxistipp: Fragen Sie bei der Schiedsstelle nach, ob der betroffene Autohändler bei ihr angeschlossen ist.

Bundeskanzlerplatz / Reuterstrasse 241

53113 Bonn

Tel.: 0228 / 85 40 90

E-Mail: info@bvfk.de

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