Wann sollten Sie eine Kündigung erwägen?
Wenn die Anmeldung doch wirksam war und nicht rückwirkend zu beseitigen ist – geht es immer darum, den „Schaden“ gering zu halten: Sie sollten dann eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung in Erwägung ziehen.
Stand der Informationen : Dezember 2017