Digitaler Nachlass – was er für Erben und Nachlassverwalter bedeutet

Ein immer größerer Teil unseres Lebens spielt sich im virtuellen Raum ab. Von Social Media über Messenger-Dienste bis hin zu zahlreichen Online-Konten bei Versicherungen, Spieleanbietern, Banken & Co. 

Stirbt eine Person, hängt es von den Rechtsnachfolgern (Erben oder Bevollmächtigte) ab, ob die Konten geschlossen oder weitergeführt werden. Was passiert aber, wenn die Konten nicht aufgelöst werden? Was ist dringend, z. B. weil es finanzielle Auswirkungen hat, und was kann abgewartet werden? 

Nachfolgend einige allgemeine Punkte, die beim Umgang mit digitalen Nachlässen zu beachten sind.

Verhindern Sie Datenmissbrauch

Informationen aus nicht gelöschten Accounts können missbraucht werden. So könnten hinterlegte Adressen und Zahlungsinformationen durch einen Hackerangriff in falsche Hände geraten. Es wird daher empfohlen auch an sich kostenlose Accounts zu löschen, wenn diese nicht mehr genutzt werden sollen.

Vertragliche Verpflichtungen bestehen nach dem Tod weiter

Abonnements, zum Beispiel bei Streaming-Anbietern wie Amazon, DAZN, Netflix, Sky und Spotify, laufen nach dem Tod eines Nutzers weiter. Das heißt, es wird weiterhin Geld vom Konto abgebucht. Diese Verträge müssen von den Erben aktiv gekündigt werden.

Bei Abos mit längerer Laufzeit haben die Hinterbliebenen zudem ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann dann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Viele Dienste bieten dazu ein Kontaktformular an, um mit Sterbeurkunde, Erbschein und Personalausweis den Vertrag mit Sonderkündigungsrecht vorzeitig zu beenden und den Account löschen zu lassen.

Die Erben können einen Online-Shop oder eine Website des Verstorbenen weiterführen. Ist dies nicht gewünscht, sollten der Webshop und andere Angebote zeitnah offline genommen werden. Wichtig: Bei Fortführung sind die datenschutzrechtlichen Pflichten aus der DSGVO zu beachten, z. B. Informations- und Dokumentationspflichten. Auch bei der Löschung des Webshops ist der Datenschutz zu beachten. Unter Umständen müssen Kundendaten gelöscht werden.

Vermögenswerte, die nicht bloße Nutzungsrechte sind, stehen den Erben zu

Den Erben stehen alle Vermögenswerte zu, die der Verstorbene besaß. Dazu gehören das Eigentum an Soft- und Hardware sowie Guthaben auf verschiedenen Konten.

Nicht dazu gehören reine Nutzungsrechte. Diese sind in der Regel an das Kundenkonto und an die Person des Verstorbenen geknüpft. Nach dem Tod geht der Inhalt z. B. einer Online-Bibliothek oder eines Spielekontos nicht auf die Erben über. Anbieter können solche Accounts kündigen und löschen, sobald sie vom Tod des Nutzers Kenntnis erlangt haben. Ein Anspruch auf Übertragung der Inhalte besteht nicht.

Erben haben ein Recht auf Zugriff zu Informationen

Die Erben haben das Recht, vom Dienstanbieter Zugang zu digitalen Konten zu verlangen, wenn sie nicht bereits über die Zugangsdaten verfügen. Das Zugangsrecht beinhaltet nicht in allen Fällen auch ein Nutzungsrecht. Bei Social-Media-Accounts haben Sie beispielsweise das Recht, die Inhalte einzusehen, aber nicht das Recht, Änderungen vorzunehmen oder neue Inhalte zu veröffentlichen.

Inhalte vor Kündigung sichern

Konten des Verstorbenen, die nicht mehr genutzt werden sollen, sollten erst dann gekündigt werden, wenn alle wichtigen Inhalte gesichert wurden. Bei Postfächern empfiehlt es sich, mit der Kündigung zu warten, bis sichergestellt ist, dass keine neuen Nachrichten mehr eintreffen.

Verträge, die auch online abgeschlossen werden können, können in der Regel über einen Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters gekündigt werden.

Kostenlose Broschüre: Digitaler Nachlass 

Sie möchten sich darüber informieren, wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln können? Oder Sie möchten wissen, wie Sie als Hinterbliebener vorgehen müssen? In unserer Broschüre finden Sie alles Wissenswerte. Die kostenlose Broschüre ist sowohl online als auch in gedruckter Form erhältlich und kann unter danzeisen@cec-zev.eu bestellt werden. Der Versand ist ebenfalls kostenlos.

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Informationen zu bestimmten Accounts

Im Folgenden werden die Rechte und Pflichten sowie die möglichen Kosten bestimmter Konten näher erläutert.

Welche Kosten können entstehen?

Die Erben haften für alle eventuellen Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

Die Erben können von Dienstanbietern Zugriff auf die über den Verstorbenen gespeicherten Daten verlangen. 

Viele Dienste bieten dazu ein Kontaktformular an, um mit der Sterbeurkunde, dem Erbschein und dem Personalausweis Zugang zu den Online-Konten des Verstorbenen bzw. zu den dort gespeicherten Informationen zu erhalten.


Welche Rechte und Pflichten bestehen?

Die Erben können einen Online-Shop des Verstorbenen weiterführen.

Ist dies nicht gewünscht, sollten der Webshop und andere Angebote zeitnah offline genommen werden.

Wichtig: Bei Fortführung sind die datenschutzrechtlichen Pflichten aus der DSGVO zu beachten, z.B. Informations- und Dokumentationspflichten. Auch bei der Löschung des Webshops ist der Datenschutz zu beachten. Unter Umständen müssen Kundendaten gelöscht werden. 

Was ist sonst noch zu beachten?

Wird der Webshop weitergeführt, muss der neue Inhaber im Impressum eingetragen werden.

Lassen Sie sich bestehende Guthaben auszahlen und begleichen Sie offene Rechnungen.

Kundenkonten auf anderen Plattformen können sowohl vom Betreiber als auch von den Erben fristlos gekündigt werden. Der Tod des Nutzers stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Welche möglichen Kosten gibt es?

Hosting-Gebühren für die eigene Domain.

Welche Rechte und Pflichten sind möglich?

Alle Rechte und Pflichten gehen auf die Erben über.

Dies gilt insbesondere für das Urheberrecht an den Inhalten. Den Erben stehen die Werbeeinnahmen zu und sie können die Domain verkaufen oder das Webhosting kündigen.

Was gibt es sonst zu beachten?

Wird die Website weiter betrieben, müssen die neuen Inhaber im Impressum genannt werden.

Kundenkonten bei Plattformen können sowohl vom Betreiber als auch von den Erben fristlos gekündigt werden. Der Tod des Nutzers stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Welche Kosten können entstehen?

Kontoführungsgebühren, Depotgebühren, Zinsen für laufende Kredite und Überziehungszinsen.

Welche Rechte und Pflichten sind möglich?

Sämtliche Rechte und Pflichten gehen auf die Erben über. Die Erben können das Konto übernehmen oder kündigen und das vorhandene Guthaben auf sich übertragen. Für bestehende Schulden haften die Erben.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Erben können von den Banken und Anbietern die Zugangsdaten verlangen. Dazu ist in der Regel ein Erbschein oder eine qualifizierte Vollmacht erforderlich.

Welche Kosten können den Erben entstehen?

Für die Verwaltung von Bitcoins fallen keine Kosten an. Allerdings unterliegen Bitcoins wie alle Geldmittel der Erbschaftssteuer. 

Welche Rechte und Pflichten sind möglich?

Auch Kryptowährungen können vererbt werden. Alle Rechte an Bitcoins gehen somit direkt auf die Erben über.

Was gibt es sonst zu beachten?

Die Erben brauchen neben dem Wallet auch den Personal Key. Ist dieser nicht bekannt, ist das Guthaben verloren, da kein Zugriff mehr möglich ist.

Welche Kosten können auf die Erben zukommen?

Es können Nutzungsgebühren anfallen, wenn ein Abonnement abgeschlossen wurde.

Welche Rechte und Pflichten können entstehen?

Die Lizenzen können von den Berechtigten auch nach dem Tod weiter genutzt und grundsätzlich auch verkauft werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Es dürfen nur so viele Lizenzen genutzt werden, wie gekauft wurden. Ein Weiterverkauf wird oft durch technische Barrieren unmöglich gemacht.

Welche Kosten können entstehen?

Social Media Accounts sind in der Regel kostenlos.

Welche Rechte und Pflichten bestehen für Erben?

Die Erben haben ein Leserecht, aber kein aktives Nutzungsrecht, um Inhalte zu ändern oder hinzuzufügen.

Die Erben können verlangen, dass das Profil gelöscht wird oder, falls möglich, das Konto in den Gedenkzustand versetzt wird.

Was ist sonst noch zu beachten?

Nach dem Tod des Nutzers können auch die Anbieter das Profil löschen. Die Daten sollten daher so schnell wie möglich gesichert werden.

Aus Datenschutzgründen empfiehlt es sich, nicht mehr benötigte Profile aktiv zu löschen.

Welche Kosten können entstehen?

Keine bei kostenlosen Postfächern wie Gmail.

Bei kostenpflichtigen Anbietern fallen oft monatliche oder jährliche Gebühren an.

Welche Rechte und Pflichten bestehen?

Die Erben können vom Anbieter den Zugang zum Postfach verlangen. Wenn die Erben nicht bereits über die Zugangsdaten verfügen, wird der Anbieter dafür in der Regel eine Vollmacht oder einen Erbschein verlangen. Sowohl die Erben als auch der Anbieter können das Konto kündigen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Postfächer sind eine wertvolle Hilfe bei der Suche nach weiteren Vertragsverhältnissen. Über die E-Mail-Adresse können auch Passwörter für andere Konten zurückgesetzt werden. Auch nach der Sichtung und Sicherung wichtiger Informationen sollte das Postfach nicht sofort gelöscht werden. Es empfiehlt sich, zunächst eine Weiterleitung einzurichten.

Entstehen Kosten?
Messenger-Dienste sind in der Regel kostenlos.

Welche Rechte und Pflichten gibt es?

Wie bei Social Media Accounts haben die Erben ein Leserecht. Die aktive Nutzung kann jedoch vom Anbieter eingeschränkt werden. Profile können gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden.

Was ist sonst noch zu beachten?

Aus Datenschutzgründen empfiehlt es sich, nicht mehr benötigte Inhalte und Accounts zu löschen. Da auch Anbieter Accounts kündigen können, sollten Inhalte, die man behalten möchte, gesichert werden.

Welche Kosten können entstehen?

Ungekündigte Verträge können den Erben Kosten verursachen. Oft laufen Verträge über den Tod hinaus weiter.

Welche Rechte und Pflichten gibt es?

Als Erbe haben Sie das Recht, auf die Online-Konten zuzugreifen. Bei personengebundenen Verträgen ist die Nutzung oft ausgeschlossen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Über Online-Konten können Sie Verträge einsehen, kündigen und mit dem Anbieter in Kontakt treten. 

Erben und auch Anbieter haben in der Regel ein fristloses Kündigungsrecht.

Welche evtl. Kosten gibt es?

Ungekündigte Verträge können für die Erben Kosten verursachen, wenn die Angebote nicht ohnehin kostenfrei sind. Die Verträge laufen oft auch nach dem Tod weiter.

Was sind mögliche Rechte und Pflichten?

Als Erbe haben Sie das Recht, auf die Konten zuzugreifen und Verträge fortzuführen oder zu kündigen.

Was gibt es sonst zu beachten?

Über Online-Konten können Sie Verträge einsehen, kündigen und Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen. 

Erben und auch Anbieter haben in der Regel ein Recht zur fristlosen Kündigung.

Welche möglichen Kosten gibt es?

Ungekündigte Verträge können für die Erben Kosten verursachen. Die Verträge laufen oft auch nach dem Tod weiter.

Welche Rechte und Pflichten bestehen?

Als Erbe haben Sie das Recht, auf die Konten zuzugreifen und Verträge fortzuführen oder zu kündigen.

Was gibt es sonst zu beachten?

Über Online-Konten können Sie Verträge einsehen, kündigen und mit dem Anbieter in Kontakt treten. 

Erben, aber auch Anbieter haben in der Regel ein Recht zur fristlosen Kündigung.

Welche möglichen Kosten gibt es?

Das Basiskundenkonto ist in der Regel kostenfrei. Ist mit dem Konto jedoch ein Abonnement verbunden, läuft dieses über den Tod hinaus weiter und verursacht den Erben regelmäßige Kosten.

Was sind mögliche Rechte und Pflichten?

Die digitalen Inhalte sind mit einem Nutzerkonto verknüpft. Die Nutzungsrechte an den Inhalten verfallen in der Regel mit dem Tod. Der Erbe hat keinen Anspruch auf Übertragung der Inhalte auf ein eigenes Benutzerkonto.

Was gibt es sonst zu beachten?

Mit der Schließung des Accounts werden alle Inhalte wie Fotos, Musik und Bücher gelöscht. Erben und Anbieter haben ein fristloses Kündigungsrecht.

Welche Kosten können entstehen?

Es kann sein, dass noch Rechnungen oder Gutschriften offen sind.

Ansonsten fallen bei diesen Kundenkonten in der Regel keine Kosten an.

Welche Rechte und Pflichten können entstehen?

Die Erben haben das Recht, auf die Konten zuzugreifen und sie zu löschen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Daten der Konten (z.B. hinterlegte Zahlungsdaten) könnten von Hackern zum Identitätsdiebstahl missbraucht werden.

Nicht mehr genutzte Accounts sollten gelöscht werden.

Welche Kosten können entstehen?

Solange keine offenen Buchungen oder Käufe vorliegen, entstehen keine Kosten. Möglicherweise gibt es ein ungenutztes Guthaben.

Welche Rechte und Pflichten sind möglich?

Die Erben haben das Recht, auf die Konten zuzugreifen und diese zu löschen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Daten des Kontos (z. B. hinterlegte Zahlungsdaten) könnten von Hackern zum Identitätsdiebstahl missbraucht werden.

Nicht mehr genutzte Accounts sollten gelöscht werden.

Welche Kosten können entstehen?

Die Konten selbst verursachen in der Regel keine Kosten.

Welche Rechte und Pflichten sind möglich?

Die Erben haben das Recht, auf die Konten zuzugreifen und sie zu löschen. Ob ein verbleibendes Guthaben ausgezahlt oder auf ein eigenes Konto überwiesen werden kann, hängt von den Vertragsbedingungen ab.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Kontodaten (z. B. hinterlegte Zahlungsdaten) könnten von Hackern zum Identitätsdiebstahl missbraucht werden.

Nicht mehr benötigte Accounts sollten gelöscht werden.

Welche möglichen Kosten gibt es?

Ungekündigte Verträge laufen in der Regel weiter. Bei Abonnements können regelmäßige Kosten anfallen.

Welche Rechte und Pflichten bestehen?

Die digitalen Inhalte sind an ein Benutzerkonto gebunden. Die Nutzungsrechte an den Inhalten erlöschen in der Regel mit dem Tod. Die Erben haben keinen Anspruch auf Übertragung der Inhalte auf ein eigenes Benutzerkonto.

Was ist sonst noch zu beachten?

Wird der Account geschlossen, werden alle Spiele und gekauften Werte gelöscht. Erben und Anbieter haben das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen

Welche Kosten können entstehen?

Keine

Welche Rechte und Pflichten bestehen?

Die auf den Geräten gespeicherten Inhalte gehören zum Nachlass und stehen den Erben zu.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Endgeräte des Verstorbenen können den Zugang zu Online-Konten erleichtern. Möglicherweise sind dort Zugangsdaten gespeichert oder das Gerät ist für eine Zwei-Faktor-Authentifizierung registriert.

Welche Kosten können entstehen?

Keine

Welche Rechte und Pflichten bestehen?

Die Erben können den Newsletter abbestellen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Aus Datenschutzgründen empfiehlt es sich, unerwünschte Newsletter abzubestellen.