Einkaufen im Internet: Was ist E-Commerce und wo liegen seine Vorteile?
Unter dem Begriff des E-Commerce (übersetzt: elektronischer Geschäftsverkehr) fallen alle Arten von Geschäften, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden können.
Elektronischer Geschäftsverkehr findet statt zwischen
- Anbietern und Verbrauchern (Business-to-Consumer - B2C),
- Unternehmen (Business-to-Business - B2B),
- Verbrauchern und öffentlichen Einrichtungen (Consumer-to-Administration - C2A),
- Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen (Business-to-Administration - B2A).
Schwerpunkt des heutigen E-Commerce sind die B2C- und B2B-Geschäfte. Hier gewinnt der Online-Handel mit Produkten und Dienstleistungen ständig an Bedeutung.
Dies umfasst die verschiedensten unternehmerischen Tätigkeiten, wie z. B. die Geschäftsanbahnung und -abwicklung, Werbung, Online-Banking aber auch den Kundenservice.
Für immer mehr Menschen sind Smartphones und Tablets ständige Begleiter im Alltag.
Worauf Händler und Verbraucher beim M-Commerce achten müssen, erfahren Sie in unserer Broschüre: M-Commerce und andere Besonderheiten beim Online-Shopping (0,8 MB).
Vorteile des E-Commerce
Der Vertragsabschluss per Mausklick bietet viele Vorteile: An- und Verkauf sind über große Distanzen hinweg und praktisch ohne zeitliche Verzögerung möglich.
Auch die Zahlung kann unmittelbar über das Internet erfolgen.
Was sind die Herausforderungen im E-Commerce?
Aufgrund der Besonderheiten des Internets ergeben sich für Käufer spezielle Fragen, die im stationären Handel nicht auftauchen.
Da der Nutzer nicht oder nur eingeschränkt überprüfen kann, wer hinter einem Angebot auf einer Website steht, ist er darauf angewiesen, verlässliche Angaben über die Identität des Anbieters zu erhalten.
- Wie seriös ist ein Angebot?
- Welche Daten gebe ich preis?
- Welche Bezahlmethoden sind sicher?
- Wie ist das Widerrufsrecht auszuüben?
- Wer trägt die Transportkosten im Fall des Widerrufs?
Hintergrundwissen: Die europäische Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr
Nachdem zu Beginn des europäischen Einigungsprozesses in jedem Land der EU unterschiedliche rechtliche Bedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr gegolten hatten, wurde durch die EG-Richtlinie 2000/31/EG zum elektronischen Geschäftsverkehr ein gemeinsamer Rechtsrahmen für den Handel im Internet geschaffen.
Inhaltlich trifft sie Regelungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, aber auch für den Handel zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Die wesentlichen Ziele der Richtlinie bestehen darin,
- den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und zu sichern,
- die Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr anzupassen,
- einen effektiven Schutz der Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr zu schaffen mit dem Ziel, die Akzeptanz des elektronischen Geschäftsverkehrs zu stärken und mehr Markttransparenz zu schaffen,
- mehr Rechtssicherheit und eine bessere Übersicht über die rechtlichen Bedingungen für die Anbieter elektronischer Dienste zu erreichen und dadurch rechtliche Hindernisse im grenzüberschreitenden E-Commerce abzubauen.
Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen, die im Streitfall eine außergerichtliche Streitbeilegung auf elektronischem Wege fördern sollen.
Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland
In Deutschland wurden die Bestimmungen der Richtlinie rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt.
Zum einen wurden durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz neue Vorschriften in das BGB aufgenommen, zum anderen im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Der Medienstaatsvertrag in seiner neunten Fassung ergänzt das DDG noch um einige Vorschriften für inhaltlich geprägte Angebote.