Gewährleistungsrechte & Garantie: Austausch, Reparatur oder Geld zurück?

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie spielen im Geschäftsalltag eine große Rolle und werden trotzdem häufig verwechselt oder falsch verstanden.

Die Gewährleistungsrechte sind gesetzlich vorgeschrieben, EU-weit einheitlich geregelt und gelten für alle Kaufverträge, die zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen abgeschlossen werden.

Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder des Verkäufers. 

Gewährleistung: Was ist das?

Kommt es zu einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Händler, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Darin wird geregelt, dass ein Kaufvertrag den Verkäufer dazu verpflichtet, dem Kunden fehlerfreie Ware zu liefern.

Liegt ein Sachmangel der Kaufsache zum Zeitpunkt der Auslieferung vor, zum Beispiel eine Beschädigung oder ein technischer Defekt, haftet der Verkäufer. 

Die Gewährleistungsrechte gelten in der gesamten EU. In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neuwaren zwei Jahre. Bei gebrauchten Gegenständen kann der Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen.

Was versteht man unter Beweislastumkehr?

Innerhalb der ersten 12 Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt die sogenannte Beweislast beim Verkäufer.

Das heißt: Wenn im ersten Jahr ein Mangel (zum Beispiel Riss im Material) auftritt, wird vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.

Auch dann, wenn der Materialfehler zu diesem Zeitpunkt nicht sichtbar war. Der Verkäufer muss also beweisen, dass dies nicht der Fall ist.

Nach einem Jahr muss der Kunde beweisen, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Wichtig: Für Verträge, die vor dem 01.01.2022 geschlossen wurden, gilt die Beweislastumkehr nur in den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Ware.

 

Gewährleistung: Umtausch, Reparatur oder Geld zurück

Wenn ein Mangel vorliegt, können Kunden frei wählen, ob sie entweder die Reparatur der Ware oder eine Ersatzlieferung möchten (Nacherfüllung).

Kann der Verkäufer diesem Wunsch nicht nachkommen, weil beispielsweise der Aufwand oder die Kosten zu hoch sind, haben Verbraucher das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten und ihr Geld zurückzufordern.

Eine Preisminderung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist demnach nur möglich, wenn die Nacherfüllung (Austausch oder Reparatur) fehlgeschlagen sind oder vom Händler verweigert wurde.

Achtung

Sollten Kunden die gekaufte Ware absichtlich oder versehentlich beschädigt haben, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

Garantie und Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB geregelt und umfasst Sachmängel neu gekaufter Ware, die schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen.

Unter Berücksichtigung der Beweislastumkehr können Verbraucher ihre Mängelansprüche innerhalb der ersten 12 Monate problemlos beim Verkäufer reklamieren.

Bei der Garantie handelt es sich dagegen um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers.

Durch das Garantieversprechen übernimmt der Garantiegeber zum Beispiel die Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit der gekauften Ware oder eine Mindesthaltbarkeitsdauer.

Verspricht der Garantiegeber die Funktionsfähigkeit der Kaufsache für einen festgelegten Zeitraum, werden von der Garantie Sachmängel erfasst, die Folgen des täglichen Gebrauchs sind.

Solche Verschleißmängel werden von der Gewährleistung nicht abgedeckt.

Tabelle: Unterschied Garantie und Gewährleistung

 GewährleistungGarantie
Gesetzlich geregeltjanein
Dauer bei Neuware2 Jahrewird vom Hersteller oder Verkäufer vorgegeben (oft 1 bis 2 Jahre)
Dauer bei Gebrauchtware1 Jahreventuell Restgarantie (gerechnet ab Erstkaufdatum)
Beweislastumkehr (Neu- und Gebrauchtware)bis zu 12 Monatenein

Gewährleistung oder Garantie: Was ist besser?

Der Käufer kann bei einem Mangel selbst wählen, ob er Rechte aus der Garantie oder der Gewährleistung geltend machen möchte.

Die Garantie kann für den Käufer dann interessant sein, wenn die zweijährige Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche abgelaufen ist und die Garantie über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung hinaus gilt.

Wichtig

Wenn Verbraucher innerhalb der ersten sechs Monate die Reparatur vom Verkäufer verlangen und sich auf ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung berufen, darf der Händler nicht einfach ablehnen und an den Hersteller verweisen, der das Garantieversprechen gegeben hat.