Unseriöse Ticketverkäufe im Internet

Für begehrte Veranstaltungen gibt es im Internet oft Tickets zu günstigen Preisen. Nicht immer sind die Angebote seriös.

Mal werden bestellte und bezahlte Eintrittskarten nicht geliefert, mal handelt es sich bei den Eintrittskarten um Fälschungen.

Kaufen Sie die Eintrittskarten für Sportveranstaltungen oder Konzerte daher im Zweifel bei offiziellen Vorverkaufsstellen oder renommierten Internethändlern.

Sofern Sie per Lastschrift bezahlt haben, können Sie die Zahlung innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung rückgängig machen.

Bei Kreditkartenzahlungen ist dies in bestimmten Fällen auch möglich.

Wie kann ich mich vor unseriösen Anbietern schützen?

Hier ein paar wichtige Tipps, die Sie beim Ticketkauf beachten sollten:

  • Kaufen Sie keine Tickets von unseriösen Händlern.
  • Seien Sie vorsichtig bei exklusiven und überhöhten Angeboten auf Internet-Auktionsseiten. Die Karten können gefälscht, über dubiose Kanäle in den Verkauf gelangt sein oder gar nicht existieren.
  • Um sicherzugehen, bestellen Sie Tickets auf der offiziellen Webseite des Veranstalters oder über autorisierte Ticketwebseiten im Internet.
  • Sofern Sie per Lastschrift bezahlt haben, können Sie die Zahlung innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung rückgängig machen.
  • Bei Kreditkartenzahlungen ist dies in bestimmten Fällen auch möglich.

Was tun bei Verfall oder Verlust der Karte?

Was passiert, wenn Sie die Karte verlegt oder verloren haben? In jedem Fall gilt: E-Tickets sind besonders vorteilhaft.

 

Nach wie langer Zeit verfällt eine Eintrittskarte?

Haben Sie die Eintrittskarte für eine Veranstaltung verlegt und erst Jahre später wieder gefunden? Oder wollen Sie ein angebrochenes Zehner-Ticket für ein Schwimmbad auch noch Jahre nach dem Kauf nutzen?

In der Regel verliert die Eintrittskarte nach deutschem Recht erst drei Jahre nach dem Kauf ihre Gültigkeit.

Diese Frist beginnt zudem erst am Ende des Jahres, in dem die Karte gekauft worden ist.

In anderen Ländern, beispielsweise in Frankreich, kommt es dagegen auf den Gültigkeitszeitraum an, der auf der Eintrittskarte vermerkt ist.

 

Ich habe meine Eintrittskarte verloren

Haben Sie die Eintrittskarte verloren und können Sie diese nicht mehr wiederfinden? Wenn das Ticket auf keinen bestimmten Namen läuft, haben Sie keinen Anspruch auf eine neue Karte oder Kostenerstattung.

Daher sind E-Tickets von Vorteil. Diese sind zwar auch nur einmal gültig, können aber abgespeichert und bei Verlust jederzeit erneut ausgedruckt werden.

Je nach Anbieter genügt es, das E-Ticket mithilfe eines Smartphones in digitaler Form vorzuweisen.

Weitere Tipps:

  • Verwahren Sie beim Kauf von Eintrittskarten über das Internet die Buchungsbestätigung, damit Sie den Kauf belegen können, falls die Karte nicht geliefert wird.
  • Prüfen Sie die Lieferfristen der Eintrittskarten im Kleingedruckten.
  • Beachten Sie insbesondere bei kurzfristigen Buchungen die längeren Postlaufzeiten bei Sendungen aus dem Ausland.

Ticketerstattung gegen Rückgabe

Sie haben ein Ticket für eine Veranstaltung im EU-Ausland und möchten Ihr Geld zurück? Folgende Möglichkeiten haben Sie.

 

Bestellungen über das Internet oder telefonische Bestellungen

Viele Bestellungen über das Internet können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen und somit kostenlos stornieren.

Das Widerrufsrecht gilt nicht beim Online-Kauf von Eintrittskarten.

Der Anbieter hat jedoch die Möglichkeit, den Preis freiwillig zu erstatten, wenn Sie die Eintrittskarten zurückgeben.

Kauf von Eintrittskarten bei einer Vorverkaufsstelle

Wenn Sie die Eintrittskarte zurückgeben, bekommen Sie den Geldbetrag nur erstattet, falls der Anbieter Ihnen diese Möglichkeit ausdrücklich eingeräumt hat.

 

Darf ich meine Eintrittskarte verkaufen?

Wenn Sie den Kauf nicht rückgängig machen können, stellt sich die Frage, ob Sie die Karte weiter verkaufen können.

Möglich ist dies, wenn die Karte nicht auf eine bestimmte Person ausgerichtet ist. Angaben hierzu finden Sie in der Regel in den AGB des Anbieters.

 

Ich habe die Veranstaltung verpasst: Bekomme ich mein Geld zurück?

Können Sie die Veranstaltung krankheits- oder berufsbedingt nicht besuchen, so haben Sie kein Recht auf Erstattung des Ticketpreises.

Einige Anbieter und Versicherungsunternehmen bieten für solche Fälle aber spezielle Versicherungen an.

Überprüfen Sie vorher genau, welche Risiken abgedeckt sind und welche Nachweise Sie vorlegen müssen, zum Beispiel ärztliche Atteste oder Ähnliches.

Wichtig ist zudem, ob der Preis der Versicherung im Verhältnis zum Preis der Eintrittskarte steht.

Die Veranstaltung fällt aus: Habe ich einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises?

Wenn die Veranstaltung ausfällt oder nicht der Buchung entspricht, können Sie Ansprüche auf Erstattung durchsetzen.

 

Die Veranstaltung ist ausgefallen

Dies sollten Sie umgehend bei dem Verkäufer des Tickets reklamieren. Beim Ausfall der Veranstaltung kann die Erstattung des Eintrittspreises verlangt werden.

 

Die Veranstaltung entspricht nicht der Buchung

In diesem Fall können Sie in der Regel zumindest die Erstattung eines Teilbetrages verlangen.

Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein bestimmter Künstler nicht wie angekündigt bei einem Konzert auftritt.

Im Zweifel müssen Sie nachweisen, dass die Veranstaltung nicht wie gebucht stattfand.

Oft befinden sich auf der Eintrittskarte nur allgemeine Informationen zur Veranstaltung.

Zur Vorsicht können Sie daher schon beim Bestellen der Eintrittskarte Screenshots von der Beschreibung der Veranstaltung anfertigen und abspeichern.

Zudem sollten Sie die Buchungsbestätigung aufbewahren, da sich darin oft mehr Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung befinden als auf der Eintrittskarte.

Schlechte Karten haben Sie hingegen, wenn für die Veranstaltung keine konkreten Programmpunkte vorgesehen sind oder der Ablauf bewusst offen gehalten wird.